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17th January 2022

Machen Sie Ihren Einfluss geltend – 2021

Als Aktionärin/Aktionär sind Sie viel mehr als nur stille Shareholder eines Unternehmens. Sie können auf dessen nachhaltige Entwicklung direkt Einfluss nehmen. Forma Futura unterstützt Sie dabei mit Abstimmungsempfehlungen für Generalversammlungen von Schweizer Unternehmen.

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Sie haben sich für die Investition in nachhaltig agierende Unternehmen entschlossen. Damit möchten Sie auch mit der Ressource Geld Verantwortung übernehmen und Wirtschaft und Gesellschaft zukunftsfähig mitgestalten. Doch nicht nur Ihr Vermögen leistet dazu einen wertvollen Beitrag, auch Sie selbst können mit Ihrer Stimme zur nachhaltigen Transformation von Unternehmen beitragen. An den Generalversammlungen stellen Unternehmen den Aktionärinnen und Aktionären wichtige Entscheidungen zur Wahl.

Starker Partner für gemeinsame Ziele

Forma Futura bietet Ihnen Unterstützung und stellt Ihnen fundierte Entscheidungsgrundlagen zur Verfügung, damit Sie Ihre Rechte als Aktionärin/Aktionär verantwortungsvoll wahrnehmen können. Für die Generalversammlungen sämtlicher Schweizer Unternehmen in Ihrem Portfolio erhalten Sie Abstimmungsempfehlungen. Doch wie kommen wir bei Forma Futura zu unseren Positionen?

Seit 2020 arbeiten wir dazu mit Ethos, der Schweizerischen Stiftung für nachhaltige Entwicklung zusammen. Ethos analysiert über 200 Generalversammlungen von Schweizer Unternehmen. Diese beruhen auf den Ethos Grundsätzen zur Corporate Governance und Richtlinien zur Ausübung der Stimmrechte. Im Verbund mit unseren eigenen Analysen und Richtlinien bilden diese Informationen die Grundlage für die Empfehlungen, welche wir unseren Kundinnen und Kunden zur Verfügung stellen. Konkret erhalten Sie für alle Abstimmungsthemen auf der Traktandenliste der jeweiligen Generalversammlung unsere Empfehlung für ein Ja- oder Nein-Votum, inklusive Begründung. Wenn wir also etwa für ein Nein bei der Wahl einer Person in den Verwaltungsrat stimmen, dann existieren in Bezug auf die vorgenannten Kriterien von unserer Seite ernsthafte Bedenken, dass diese Wahl einen positiven Effekt auf die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens hätte.

Schwerpunkte unserer Empfehlungen

Im Jahr 2021 haben wir Abstimmungsempfehlungen für 24 Schweizer Unternehmen erarbeitet. Die Quoten unserer Nein-Empfehlungen sind am höchsten bei den Themen Entlohnungspraxis, Qualität der Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie bei der personellen Besetzung der Gremien, insbesondere der Diversität im Verwaltungsrat.

Statistik Abstimmungsempfehlungen

 

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Forma Futura Abstimmungsempfehlungen GV

Auch im Jahr 2021 blieb die Nein-Quote bezüglich der Vergütung gleichermassen hoch. Das Traktandum zur retrospektiven Vergütung wurde in 33 Prozent der Fälle abgelehnt (gleichbleibend zum Vorjahr), diejenigen für die prospektive zu 23 Prozent (Vorjahr 20 Prozent). Die Nein-Quote für den Jahresbericht respektive den Nachhaltigkeitsbericht sank im Berichtsjahr deutlich auf 25 Prozent (Vorjahr 41 Prozent). Das ist eine erfreuliche Entwicklung, die darauf hindeutet, dass die Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung verbessert haben. Dies beinhaltet bspw. eine Formulierung von Nachhaltigkeitszielen, das Erfüllen von internationalen Richtlinien oder ein in den Geschäftsbericht integrierter Nachhaltigkeitsbericht. Bei den Wahlen der Verwaltungsratsmitglieder blieb die Ablehnungsquote mit 15 Prozent konstant (Vorjahr 16 Prozent).

Covid-19: Staatliche Unterstützung von Unternehmen

Im Jahr 2021 wurde bei den Unternehmen zusätzlich die Vereinbarkeit von der Ausschüttung von Dividenden, hohen Verlusten und dem Bezug von Staatsgeldern aufgrund der Covid-19-Pandemie in Form von Kurzarbeitsentschädigungen oder Krediten überprüft. Bei vier Unternehmen empfahlen wir deshalb, die Verwendung des Bilanzgewinns und damit zusammenhängend die Ausschüttung der Dividenden abzulehnen. Mehrere Unternehmen verzichteten auf eine Dividendenzahlung oder reduzierten die Zahlungen an die Aktionär:innen.

Aktionärinnen und Aktionäre bestimmen mit:
Generalversammlung im Überblick

Einladung und Bekanntgabe der Verhandlungsgegenstände der Generalversammlung

Die Einladung für die Generalversammlung ist der Aktionärin und dem Aktionär spätestens 20 Tage vor dem Versammlungstag zuzustellen oder im Schweizerischen Handelsamtsblatt zu publizieren. In der Einladung werden die Verhandlungsgegenstände und die Anträge des Verwaltungsrates und der Aktionärinnen und Aktionären bekanntgegeben.

Teilnahme an der Generalversammlung

Jede Aktionärin, jeder Aktionär ist berechtigt, an der Generalversammlung teilzunehmen oder sich durch eine andere Person vertreten zu lassen, welche in seinem Namen abstimmen kann. Damit verbunden ist das Recht, sich an der Generalversammlung zu den traktandierten Verhandlungsgegenständen zu äussern.

Bericht zur Klimastrategie

Eine wachsende Zahl von Anlegerinnen und Anlegern verlangt von CO2-intensiven Unternehmen, dass sie ihrer Generalversammlung in einer jährlichen Konsultativabstimmung den Bericht zur Klimastrategie unterbreiten («Say on climate»). Immer mehr Unternehmen tun dies auf freiwilliger Basis. Es ist daher notwendig, Kriterien zur Annahme zu definieren. Diese werden in den Abstimmungsempfehlungen vermehrt zu Anwendung kommen.


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Balthasar Bänninger

Balthasar Bänninger

Co-Head Sustainability Research

«Sustainability, for me, is the key to a future life worth living. Through my job at Forma Futura, I can make my own personal contribution to this objective.»