15. Juli 2022
Ausschlusskriterien für Investitionen bei Forma Futura
Der Anlageprozess von Forma Futura beinhaltet umfassende Nachhaltigkeits- und Finanzanalysen der Unternehmen, bevor sie in das Anlageuniversum aufgenommen werden. Dieser Prozess wird im Artikel «Anlageprozess: Kombinierte Expertise für eine integrierte Sichtweise» im Detail aufgezeigt. Die Prüfung, ob Unternehmen mit ihren Geschäftsaktivitäten bestimmte Ausschlusskriterien verletzen, ist ein zentraler Baustein unseres Anlageprozess.
Ausschlusskriterien bei Investitionen haben eine lange Geschichte und beruhen auf jahrhundertealten moralischen Errungenschaften und Überlegungen. Die Wurzeln ethischer Investitionen und der damit einhergehenden Ausschlusskriterien finden sich bei religiösen Bewegungen wie den Quäkern und Methodisten. Im 18. Jahrhundert beschloss die Methodistische Kirche in Nordamerika, in den Aktienmarkt zu investieren. Ihre Entscheidung stand jedoch unter einem Vorbehalt: Sie wollten bestimmte Arten von Unternehmen ausschliessen, insbesondere solche, die mit Alkohol oder Glücksspiel zu tun hatten. Die Quäker folgten bald ihrem Beispiel und wollten insbesondere vermeiden, in die Waffenherstellung zu investieren. Der erhöhte Tabakkonsum und das Aufkommen von Pornographie in den folgenden Jahrzehnten führte schliesslich zur Festlegung der «klassischen» Ausschlusskriterien für ethische Investitionen: Alkohol, Tabak, Glücksspiel, Pornographie und Waffen.
Fossile Brennstoffe und Kernenergie als weitere Ausschlusskriterien
Neben diesen klassischen Kriterien werden bei Forma Futura zusätzlich fossile Brennstoffe (Öl, Kohle und Gas) und Kernenergie als Ausschlusskriterien behandelt. Die Emissionen, die aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe entstehen, gelten als Hauptursache der globalen Erwärmung. Deren Nutzung als Energiequelle muss deshalb in den kommenden Jahren drastisch gesenkt werden, um die globale Erwärmung auf deutlich unter 2, vorzugsweise auf 1,5 Grad Celsius im Vergleich zum vorindustriellen Niveau zu begrenzen, wie im Pariser Übereinkommen von 2015 festgelegt wird.
Ausschlusskriterien bei Forma Futura: Waffen, Glücksspiel, Pornografie, Alkohol, Tabak, fossile Energie, Fracking, Nuklearenergie, Pestizide sowie Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use). Dies sind Waren, Software und Technologie, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke verwendet werden können.
Auch die Förderung von Schiefergas (Fracking) ist bei Forma Futura seit Firmengründung ein Ausschlusskriterium. Mit Fracking gehen beträchtliche Umweltrisiken einher, welche auch mit besten Vorsichtsmassnahmen nicht vollständig umgangen werden können. Dazu gehören die enorme Menge an Wasser, die benötigt wird, um Schiefergas zu fördern, das Risiko von auslaufenden Stoffen bei Unfällen der Transporter, sowie die künstlichen Lagerbecken mit kontaminiertem Fracking-Fluid, das anschliessend in einem komplexen, energieintensiven Verfahren für die Wiederverwendung oder Entsorgung im Untergrund aufbereitet werden muss. Auch aufgrund offener Fragen zu den tatsächlich förderbaren Mengen und damit zur Wirtschaftlichkeit der Schiefergasförderung erachtet Forma Futura Fracking als eine höchst problematische und nicht zukunftsfähig im Sinne der Nachhaltigkeit. Mit steigenden Gaspreisen besteht das Risiko, dass sich Fracking wirtschaftlich lohnt. Dadurch könnte der notwendige Ausbau erneuerbarer Energien verzögert und somit die Energiewende gefährdet werden.
Kernenergie wird im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen oft als «CO2-frei» angesehen, verursacht aber in Wirklichkeit im Vergleich zu erneuerbaren Energien ein Vielfaches an Emissionen pro erzeugter Stromeinheit, wenn man die gesamte Wertschöpfungskette vom Abbau bis zur Entsorgung miteinrechnet. Ausserdem birgt sie Risiken und Kosten im Zusammenhang mit der Verbreitung von Nuklearwaffen, Kernschmelzen (Tschernobyl, Fukushima) und radioaktiven Abfällen. Der Transport von fossiler Energie und Nuklearenergie wird toleriert, da eine Transportinfrastruktur auch für den Vertrieb erneuerbarer Energie benötigt wird.
Das Vorsorgeprinzip führt zur Überprüfung weiterer kritischer Punkte
Die oben genannten Ausschlusskriterien stehen im Einklang mit dem Ziel von Forma Futura, einen Beitrag zu einer menschen- und planetengerechten Wirtschaft zu leisten. Ein Unternehmen, das mehr als 5 Prozent seines Umsatzes mit einer der sechs oben genannten Wirtschaftsaktivitäten erzielt, kann nicht Teil des Forma Futura Anlageuniversums werden, unabhängig davon, wie gut es in anderen Bereichen der Nachhaltigkeit abschneidet. Die Fünf-Prozent-Schwelle hat zusätzlich praktische Gründe: Die meisten Unternehmen veröffentlichen keine genauen Umsatzanteile auf Produktebene, so dass ein Null-Toleranz-Ansatz für Forma Futura nicht umsetzbar ist.
Da sich Forma Futura dem Vorsorgeprinzip verpflichtet hat, werden weitere kritische Themen bei der Nachhaltigkeitsanalyse der Unternehmen überprüft. Dabei handelt es sich unter anderem (aber nicht exklusiv) um Themen wie Gen- und Nanotechnologie, Pestizide, Biotreibstoffe, Bioplastik, Tierversuche, Geschäftspraktiken in autoritären Staaten, Gold und weitere Rohstoffe. Sollte ein Unternehmen eine Praxis verfolgen, die ein solches kritisches Thema umfasst, wird eine Einzelfallprüfung durchgeführt. Deren Ziel ist es, herauszufinden, ob die betreffende Tätigkeit nach dem Vorsorgeprinzip mit den strengen Nachhaltigkeitsanforderungen von Forma Futura vereinbar ist.
Beispiel einer Einzelfallprüfung: Geschäftspraktiken in einem autoritären Staat
Die Geschäftspraktiken multinationaler Unternehmen in autoritären Ländern sind in jüngster Zeit durch den Krieg Russlands gegen die Ukraine und Menschenrechtsverletzungen an der uighurischen Bevölkerung in China in den Blickpunkt gerückt. Generell müssen Unternehmen in autoritären Kontexten strengere Sorgfaltspflichten anwenden, um zu vermeiden, dass sie zu Menschenrechtsverletzungen beitragen oder diese sogar verursachen. Forma Futura nimmt eine Einzelfallprüfung vor, wenn Geschäftspraktiken eines Unternehmens in einem autoritären Land bekannt sind. Unternehmen können in einem autoritären Kontext auf vielfältige Weise zu solchen Verstössen beitragen:
Verursachung: Ein Unternehmen kann Menschenrechtsverletzungen direkt durch seine eigenen Aktivitäten verursachen, zum Beispiel wenn es die laxe Menschenrechtslage in einem Staat ausnutzt, um seine Mitarbeiter:innen oder andere Personen auszubeuten oder zu misshandeln.
Beitrag: Ein Unternehmen kann zu Menschenrechtsverletzungen beitragen, indem es Beihilfe leistet, d.h. indem es praktische oder moralische Unterstützung bietet, die eine wesentliche Auswirkung auf die Begehung der Menschenrechtsverletzung hat. Zum Beispiel würde ein Unternehmen, welches eine Regierung dazu ermutigt, Menschen gewaltsam zu vertreiben, um Platz für den Bau einer neuen, hochprofitablen Fabrik zu schaffen, einen solchen Beitrag zu Menschenrechtsverletzungen leisten.
Direkter Bezug: Ein Unternehmen kann auch für die Menschenrechtsverletzungen eines Dritten verantwortlich gemacht werden, selbst wenn es diese weder verursacht noch zu ihnen beigetragen hat. Ein direkter Bezug liegt vor, wenn ein Zusammenhang zwischen den Tätigkeiten, Produkten oder Dienstleistungen eines Unternehmens und den Menschenrechtsverletzungen besteht, die von einem anderen Akteur begangen werden. Ein Beispiel hierfür wäre ein Bauunternehmen, das einen staatlichen Auftrag für die Stadtsanierung eines Gebiets annimmt, aus dem die früheren Bewohner:innen gewaltsam vertrieben und von der Regierung enteignet wurden. Ebenfalls besteht solch ein direkter Bezug, wenn Unternehmen bei bekannten Menschenrechtverletzungen durch ihre Geschäftspartner wegschauen. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn die Lieferanten nicht auditiert werden.
Forma Futura kann sich bei der Einzelfallprüfung auf offene Quellen wie Berichte Dritter oder auf den direkten Kontakt mit dem betreffenden Unternehmen stützen. Führt die Einzelfallprüfung zu dem Schluss, dass das betreffende Unternehmen in einen solchen Fall von gravierenden Menschenrechtsverletzungen verwickelt ist, entweder durch erdrückende und dokumentierte Beweise und/oder durch den unzufriedenstellenden Dialog mit dem Unternehmen, wird dieses aus dem Forma Futura-Anlageuniversum ausgeschlossen.
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nicolas.merz@formafutura.com +41 44 287 22 87
«Meine Arbeit im Mittleren Osten, wo sich die Lebensbedingungen aufgrund des Klimawandels zunehmend verschlechtern, hat mir gezeigt, wie dringend wir Menschen unser Verhalten gegenüber der Natur ändern müssen, um die Zukunft unseres Planeten zu sichern. Ich freue mich, dass ich durch meine Arbeit bei Forma Futura einen Beitrag zur Schaffung einer nachhaltigeren Lebensqualität leisten kann.»